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Gewerbliche Schutzrechte und deren VerwertungDas Recht des geistigen Eigentums (IPR - Intellectual Property Rights) umfasst neben dem Urheberrecht vor allem die gewerblichen Schutzrechte, d.h. Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (design patents) und Marken. Gewerbliche Schutzrechte sind die Grundlage bei der Suche nach potentiellen Lizenzgebern oder Lizenznehmern, die im europäischen Rahmen durch das Enterprise Europe Network unterstützt werden kann. Sie verleihen ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, seine Technologie oder sein Produkt zu verwerten oder eine Marke für Werbezwecke zu nutzen. Bei Fragen zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wenden sie sich bitte an das Enterprise Europe Network Büro in ihrem Bundesland. 40 Standardanfragen zum Geistigen EigentumHier werden Sie mit den Grundbegriffen von Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Urheberrecht vertraut gemacht und erhalten gute Tipps für die Patentierung sowie nationale Ansprechpartner. Wenn Sie sich eine der folgenden Fragen stellen, dann ist diese Broschüre das Richtige für Sie:
Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte bei internationalen LizenzverträgenIn dieser Broschüre werden anhand von Checklisten und punktuellen Aufzählungen die wichtigsten Schritte für die Verwertung von Erfindungen, Technologien und Produkten bis hin zum Abschluss eines Patent-Lizenz- bzw. Know-How-Lizenzvertrages erläutert.
Marken als Unterscheidungsmerkmal - Recherche und AnmeldungMarken sind ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal und wertvolles Marketingtool. Vor Benutzung oder Anmeldung einer Marke sollte geprüft werden, ob diese Marke nicht bereits geschützt ist. Eine Markenähnlichkeitsrecherche kann z.B. vom österreichischen Patentamt durchgeführt werden.
Die eigene Recherche und Anmeldung europäischer Gemeinschaftsmarken ist online möglich.
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