Mehrwertsteuer
Folgende Vorgänge unterliegen der Mehrwertsteuer:
- Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt
- Der Eigenverbrauch
(z.B. der Unternehmer entnimmt Ware für den Eigenbedarf)
- Die Einfuhr von Waren aus dem Drittlandsgebiet
(z.B. der Unternehmer importiert Textilien aus Asien, wobei Einfuhrumsatzsteuer fällig wird)
- Die Einfuhr von Waren aus der EU
(z.B. der Unternehmer importiert Handelswaren aus Deutschland , wobei Erwerbsteuer fällig wird)
Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) finden Sie auf der Seite Umsatzsteuer.
Die Europäische Kommission hat ein Online- Informationstool über Steuern in den Mitgliedstaaten für Bürger und Unternehmen eingerichtet.
Die Online-Datenbank "Steuern in Europa" bietet Informationen über die wichtigsten in den Mitgliedstaaten geltenden (rund 500) Steuern (z.B. Steuergrundlage, wichtigste Steuerbefreiungen, angewandter Satz).
"Steuern in Europa" umfasst alle von den Einnahmen her bedeutsamen Steuern, darunter Einkommenssteuern, Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuern und Verbrauchsteuern. Daneben enthält die Datenbank Angaben zu den wichtigsten Sozialversicherungsabgaben. Außerdem gibt sie Auskunft über die mit diesen Steuern erzielten Einnahmen. Der Zugang ist für alle Nutzer gratis.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr regionales Enterprise Europe Network Büro.
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