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BinnenmarktbeschwerdenWenn ein österreichisches Unternehmen auf Handelshemmnisse bzw. Diskriminierungen in einem anderem Mitgliedstaat stößt, prüfen wir den Sachverhalt auf EU-Konformität. Falls gegen EU-Recht verstoßen wird, interveniert das EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich in Brüssel direkt bei der EU-Kommission.
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